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o. J. o. T. o. O.

1337.

Das Breslauer Domkapitel fordert die Ratmannen u. die Gesamtheit der Bürger (der Stadt Neisse) im Hinblick auf ihre altbewährte Treue u. Ergebenheit gegen die Kirche u. die Bresl. Bischöfe auf, ihrem Bischofe, der bei dem Könige, den Fürsten u. Magnaten ihnen, der Stadt u. dem Lande Neisse Vorteile u. Ruhe, sowie sonstige Wohltaten verschafft, die mäßige Geldbeihilfe, die er von ihnen aus dringenden Ursachen einfordert, u. die sie ungehöriger Weise verweigern, u. besonders die Kontribution zur Bezahlung der Geldsumme an den König zu entrichten, die diesem durch den gen. Bischof u. durch sie, das Kapitel, vorzügl. auf d. St. Neisse u. ihres damals anwesenden Boten Bitte versprochen worden war. Sie sollen daher ihrem gemeinsamen Herrn, dem Bischofe, den schuldigen Gehorsam u. ihre Willfährigkeit in Entrichtung der gen. Kontribution u. in andern Dingen als ihrem bischöfl. u. geistl. Vater u. Herrn erweisen, widrigenfalls derselbe anders gegen sie vorgehen müsse.

W. Wattenbach, Das Formelb. des Domherrn Arnold v. Protzan (C. d. Sil. Bd. V), S. 279.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 29, 1923; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1334 - 1337. Herausgegeben von K. Wutke.